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Zentrum für Kinesiologie
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Ingrid Zenkner-Seuß
Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und Geistiges Heilen

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Betreiber der Webseite:
Ingrid Zenkner-Seuß

Etschbergstrasse 3 ½
86944 Oberdiessen

Umsatzsteuer-IdNr.:
keine Umsatzsteuerpflicht -
Kleinunternehmer gemäß §19

Tel.: +49 - (0)8243 - 3293

E-Mail: Kontakt:
Kontaktformular
Internet:
www.zentrum-fuer-kinesiologie.de 
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: (Anschrift wie oben)

Mitglied bei der
Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)

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Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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Rechtliche Grundlagen

 


Ethische Grundlagen Kinesiologie
des Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und Geistiges Heilen
gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK).
Diese Grundlagen regeln die Tätigkeiten des Kinesiologen und dienen auch zu Ihrer Aufklärung, was das Diagnostizieren und das Heilen betrifft, welches von Kinesiologen nicht durchgeführt werden darf.

zu den Grundlagen...


Rechtliches / Rechtslage
für Heiler in Deutschland
(Geistiges Heilen)

Grundsatzentscheidung von 2004 des Bundesverfassungsgerichtes.
Wichtige Information für Sie, bevor Sie sich einer Beratung im Bereich Geistiges Heilen unterziehen.

zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen...


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Disclaimer


Ethische Grundlagen Kinesiologie
des Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und Geistiges Heilen

gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)

  • Ich bin mir darüber im klaren, dass kinesiologische Balancen partnerschaftlich sein sollen.
  • Gemeinsam mit dem Klienten gehe ich durch den Themenbereich. Nicht nach dem Motto: „Ich weiss, was gut für dich ist“, sondern: „Ich will dir dabei helfen, dass du die beste Möglichkeit für dich selbst findest.“
  • Die Verantwortung bei einer Balance trägt der Klient. Er soll autonom bleiben. Dazu gehört, dass er in der Lage ist, sich selbst Feedback zu geben. Aus diesem Grund werde ich z.B. grundsätzlich nicht leise testen.
  • Ich mache meinem Klienten klar, dass der Muskeltest ein Feedback von ihm selbst ist. Nicht ich finde per Muskeltest heraus, dass..., sondern sein Körper reagiert, und zwar zeigt er entweder Stress zu einer Sache oder nicht. Ich teste in erster Linie auf der Stressorenebene. Der Muskeltest soll nicht die Entscheidung selbst, sondern eine Hilfe bei der Entscheidung sein. Die Ergebnisse einer Balance sollen transparent und klar sein, so dass nachvollzogen werden kann, was sich verändert hat.
  • Ebenso soll die Problematik des Klienten ihm selbst transparent und klar werden. Entscheidend für den Erfolg der Balance ist, dass der richtige „Punkt“ getroffen wird. Deshalb werde ich gut zuhören, damit ich bei der Suche nach dem Punkt helfen kann.
  • Ich bin mir bewusst, dass kinesiologische Tests ihre Grenzen haben. Obwohl ich über den Muskeltest immer ein „Ergebnis“ erhalte, kann meine Interpretation der „Antwort“ unter Umständen eine falsche sein.
  • Ich werde die allgemeine Schweigepflicht beachten. Was ich aus der Arbeit mit einem Klienten über ihn erfahre, geht keinen Dritten etwas an.
  • Ich weiß, dass Medikamente in die Hände eines Arztes gehören.
    Ich werde nicht diagnostizieren, verschreiben oder Krankheiten behandeln, es sei denn, ich besitze die dafür notwendige Zulassung als Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
  • Ich übernehme die Verantwortung dafür, die Bedingungen für die Mitgliedschaft bei der DGAK zu erfüllen.
  • Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Grenzen beachte.

Alle von mir gegebenen kinesiologischen Balancen unterliegen diesen Richtlinien.

weiteres im Disclaimer...

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Geistiges Heilen
Rechtliche Rahmenbedingungen
für Heiler in Deutschland

  • Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

  • Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

  • Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

  • Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

    Der Heiler ist dafür verantwortlich,

  • dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

  • Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
    Der Heiler hat dabei die Wahl:

    1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
    2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem Behandlungsraum an.
    Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
    "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
    Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
    Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
    Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

    Nach geltendem Recht erlaubt ist

  • die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.

  • Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.

  • Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.

  • Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

    Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind

  • Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.

  • Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.

  • Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.

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