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Zentrum für Kinesiologie
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Herzlich Willkommen

 

 
auf der Homepage von Ingrid Zenkner-Seuß, Zentrum für Kinesiologie
Mein Wunsch ist es, Sie auf Ihrer Reise zu sich selbst zu begleiten.

Ihre Ingrid Zenkner-Seuß

 


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DGAK

 



Mitglied bei der DGAK

Der Dachverband für Kinesiologen,
Meine Mitgliedschaft in der DGAK sichert meine Qualifizierung als Kinesiologin.

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Kinesiologie

„Kinesiologie“ bedeutet so viel wie „die Lehre von der Bewegung“. Damit ist nicht nur
äußere Bewegung – Fortbewegung– Entwicklung gemeint, sondern vor allem
innere Bewegung, inneres Wachstum und Entwicklung zu sich selbst, den eigenen Möglichkeiten, Fähigkeiten, Talenten und
damit zu einem erfüllteren Leben.

was genau ist Kinesiologie?...


meine Kinesiologie Ausbildungen...

Nachrichten und Neuigkeiten

 

 
Sonderveranstaltung
Kinesiologischer Schnuppernachmittag
am 28.01.2011
von17:00 bis 20:00 Uhr
im Lichtzentrum Angel’s Love, Landsberg

Seminare/Kurse/Workshops
Einladung zum Familienstellen,
Aufstellungsthemen können sein: Konflikte in der Familie und am Arbeitsplatz, anstehende Entscheidungen, Beziehungsthemen, Geheimnisse, Krankheiten...

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Termine:

Samstag, 14.05.2011
Samstag, 16.07.2011
Jeweils von 10:00 - 17:00 Uhr

Termindetails...

Kinesiologie-Kurs
Geistig jung und körperlich fit bleiben, mit Hilfe einfacher kinesiologischer Übungen.
nächste Termine:
Auf Anfrage

Termindetails...


weitere Nachrichten...



Geistiges Heilen 

Beim Geistigen Heilen, die älteste Form
des Heilens,  wird der Mensch
als ganzheitliches Wesen innerhalb
eines großen Ganzen gesehen, das mit
allem verbunden ist.

was genau ist Geistiges Heilen?...






meine Ausbildungen in Geistiges Heilen...

Rechtliche Grundlagen

 


Ethische Grundlagen Kinesiologie
des Zentrums für Kinesiologie und Geistiges Heilen
gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK).
Diese Grundlagen regeln die Tätigkeiten des Kinesiologen und dienen auch zu Ihrer Aufklärung, was das Diagnostizieren und das Heilen betrifft, welches von Kinesiologen nicht durchgeführt werden darf.

zu den Grundlagen...


Rechtliches / Rechtslage
für Heiler in Deutschland
(Geistiges Heilen)

Grundsatzentscheidung von 2004 des Bundesverfassungsgerichtes.
Wichtige Information für Sie, bevor Sie sich einer Beratung im Bereich Geistiges Heilen unterziehen.

zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen...


weitere rechtliche Dinge im Disclaimer...

Kontaktinformationen
Telefon
+49 - (0)8243 - 3293

Praxis
Zentrum Für Kinesiologie
Ingrid Zenkner-Seuß

Etschbergstrasse 3 1/2,
86944 Oberdiessen

Hausbesuche und Praxis für Kinesiologie und Geistiges Heilen in Landsberg am Lech, Kaufbeuren und Umgebung.

E-Mail
Kontaktformular...



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Meine Kinesiologie-Ausbildungen

  • Blueprint
  • Leap-Programm (Gehirnintegration)
  • Touch for Health
  • Educating Alternatives
  • Applied Physiologie
  • 3in1
  • BrainGym
  • Lernberaterin P.P 
  • Systemische Kinesiologie
  • Begleitende Kinesiologin DGAK
  • Touch for Health Instruktor
  • Geistiges Heilen

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Geistiges Heilen

  • Aurareinigung
  • Chakrareinigung
  • Rückführungen,
  • Heilen mit Bergkristallen,
  • Inkorporation
  • Clearings
  • Schmerzarbeit
  • Energieausgleich
  • Trennung von Anbindungen und Anhaftungen
  • bei Wachkoma
  • Narben entstören
  • Lösen von Zwillingen
  • Astral-OP
  • energetische Reinigung von Häusern.

mehr über Geistiges Heilen...

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Mitglied bei der
Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)

Berufsverband der Kinesiologen
Die DGAK ist ein Berufsverband und hat sich die Interessenvertretung der ausgebildeten Kinesiologen zum Ziel gesetzt. Dieses wird erreicht durch:

  • Vertretung und Beratung der Mitglieder
  • Unterricht und Weiterbildung der Mitglieder
  • Förderung von Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, mit der Wissenschaft, der Öffentlichkeit und den staatlichen Organen
  • Aufklärung der Öffentlichkeit

Mitgliedschaft
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Anwendern, die Kinesiologie in ihre Arbeit integriert haben. Die Mitglieder der DGAK müssen mindestens 150 Kursstunden nachweisen, arbeiten ständig mit Kinesiologie und unterliegen der Fortbildungspflicht.

mehr über die DGAK...

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Ethische Grundlagen Kinesiologie
des Zentrums für Kinesiologie und Geistiges Heilen

gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)

  • Ich bin mir darüber im klaren, dass kinesiologische Balancen partnerschaftlich sein sollen.
  • Gemeinsam mit dem Klienten gehe ich durch den Themenbereich. Nicht nach dem Motto: „Ich weiss, was gut für dich ist“, sondern: „Ich will dir dabei helfen, dass du die beste Möglichkeit für dich selbst findest.“
  • Die Verantwortung bei einer Balance trägt der Klient. Er soll autonom bleiben. Dazu gehört, dass er in der Lage ist, sich selbst Feedback zu geben. Aus diesem Grund werde ich z.B. grundsätzlich nicht leise testen.
  • Ich mache meinem Klienten klar, dass der Muskeltest ein Feedback von ihm selbst ist. Nicht ich finde per Muskeltest heraus, dass..., sondern sein Körper reagiert, und zwar zeigt er entweder Stress zu einer Sache oder nicht. Ich teste in erster Linie auf der Stressorenebene. Der Muskeltest soll nicht die Entscheidung selbst, sondern eine Hilfe bei der Entscheidung sein. Die Ergebnisse einer Balance sollen transparent und klar sein, so dass nachvollzogen werden kann, was sich verändert hat.
  • Ebenso soll die Problematik des Klienten ihm selbst transparent und klar werden. Entscheidend für den Erfolg der Balance ist, dass der richtige „Punkt“ getroffen wird. Deshalb werde ich gut zuhören, damit ich bei der Suche nach dem Punkt helfen kann.
  • Ich bin mir bewusst, dass kinesiologische Tests ihre Grenzen haben. Obwohl ich über den Muskeltest immer ein „Ergebnis“ erhalte, kann meine Interpretation der „Antwort“ unter Umständen eine falsche sein.
  • Ich werde die allgemeine Schweigepflicht beachten. Was ich aus der Arbeit mit einem Klienten über ihn erfahre, geht keinen Dritten etwas an.
  • Ich weiß, dass Medikamente in die Hände eines Arztes gehören.
    Ich werde nicht diagnostizieren, verschreiben oder Krankheiten behandeln, es sei denn, ich besitze die dafür notwendige Zulassung als Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
  • Ich übernehme die Verantwortung dafür, die Bedingungen für die Mitgliedschaft bei der DGAK zu erfüllen.
  • Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Grenzen beachte.

Alle von mir gegebenen kinesiologischen Balancen unterliegen diesen Richtlinien.

weiteres im Disclaimer...

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Geistiges Heilen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Heiler in Deutschland

  • Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

  • Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

  • Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

  • Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

    Der Heiler ist dafür verantwortlich,

  • dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

  • Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
    Der Heiler hat dabei die Wahl:

    1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
    2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem Behandlungsraum an.
    Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
    "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
    Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
    Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
    Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

    Nach geltendem Recht erlaubt
    ist

  • die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.

  • Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.

  • Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.

  • Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

    Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind

  • Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.

  • Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.

  • Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.

Dr. jur. Bernhard Firgau

Stand der Beantwortung dieser Fragen:
März 2007 Quelle: Auszugsweise
Die Seite des Dachverbandes für Gesitiges Heilen DGH-eV
www.dgh-ev.de

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