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Ingrid Zenkner-Seuß
Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und Geistiges Heilen
Impressum
Betreiber der Webseite:
Ingrid Zenkner-Seuß
Etschbergstrasse 3
½
86944 Oberdiessen
Umsatzsteuer-IdNr.:
keine Umsatzsteuerpflicht -
Kleinunternehmer gemäß §19
Tel.: +49 - (0)8243 - 3293
E-Mail: Kontakt:
Kontaktformular
Internet:
www.zentrum-fuer-kinesiologie.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: (Anschrift
wie oben)
Mitglied bei der
Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)
Technische Probleme der Webseite
Kontakt:

webmaster@zentrum-fuer-kinesiologie.de
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung
einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema
Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem
Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt !
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erklären wir uns gesprächs- und verhandlungsbereit. Wir bitten Sie
deshalb, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns
bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote jeder Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme und der Möglichkeit der
Kostenabwehr wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als
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Fragen zu rechtlichen Dingen bitte an:
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Ethische Grundlagen
Kinesiologie
des Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und
Geistiges Heilen
gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK).
Diese Grundlagen regeln die Tätigkeiten des Kinesiologen und
dienen auch zu Ihrer Aufklärung, was das Diagnostizieren und
das Heilen betrifft, welches von Kinesiologen nicht
durchgeführt werden darf.
zu den
Grundlagen...
Rechtliches
/ Rechtslage
für Heiler in Deutschland
(Geistiges Heilen)
Grundsatzentscheidung von 2004 des
Bundesverfassungsgerichtes.
Wichtige Information für Sie, bevor Sie sich einer Beratung
im Bereich Geistiges Heilen unterziehen.
zu
den Rechtlichen Rahmenbedingungen...
zum Disclaimer...
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Disclaimer
Ethische Grundlagen
Kinesiologie
des Zentrum für Kinesiologie, Familienstellen und Geistiges Heilen
gemäß der Deutschen Gesellschaft für
Angewandte Kinesiologie e.V. (DGAK)
- Ich bin mir darüber im klaren, dass kinesiologische Balancen
partnerschaftlich sein sollen.
- Gemeinsam mit dem Klienten gehe ich durch den Themenbereich.
Nicht nach dem Motto: „Ich weiss, was gut für dich ist“,
sondern: „Ich will dir dabei helfen, dass du die beste
Möglichkeit für dich selbst findest.“
- Die Verantwortung bei einer Balance trägt der Klient. Er
soll autonom bleiben. Dazu gehört, dass er in der Lage ist, sich
selbst Feedback zu geben. Aus diesem Grund werde ich z.B.
grundsätzlich nicht leise testen.
- Ich mache meinem Klienten klar, dass der Muskeltest ein
Feedback von ihm selbst ist. Nicht ich finde per Muskeltest
heraus, dass..., sondern sein Körper reagiert, und zwar zeigt er
entweder Stress zu einer Sache oder nicht. Ich teste in erster
Linie auf der Stressorenebene. Der Muskeltest soll nicht die
Entscheidung selbst, sondern eine Hilfe bei der Entscheidung
sein. Die Ergebnisse einer Balance sollen transparent und klar
sein, so dass nachvollzogen werden kann, was sich verändert hat.
- Ebenso soll die Problematik des Klienten ihm selbst
transparent und klar werden. Entscheidend für den Erfolg der
Balance ist, dass der richtige „Punkt“ getroffen wird. Deshalb
werde ich gut zuhören, damit ich bei der Suche nach dem Punkt
helfen kann.
- Ich bin mir bewusst, dass kinesiologische Tests ihre Grenzen
haben. Obwohl ich über den Muskeltest immer ein „Ergebnis“
erhalte, kann meine Interpretation der „Antwort“ unter Umständen
eine falsche sein.
- Ich werde die allgemeine Schweigepflicht beachten. Was ich
aus der Arbeit mit einem Klienten über ihn erfahre, geht keinen
Dritten etwas an.
- Ich weiß, dass Medikamente in die Hände eines Arztes
gehören.
Ich werde nicht diagnostizieren, verschreiben oder Krankheiten
behandeln, es sei denn, ich besitze die dafür notwendige
Zulassung als Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
- Ich übernehme die Verantwortung dafür, die Bedingungen für
die Mitgliedschaft bei der DGAK zu erfüllen.
- Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass ich meine
persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Grenzen beachte.
Alle von mir gegebenen kinesiologischen Balancen unterliegen
diesen Richtlinien.
weiteres im
Disclaimer...
nach oben
Geistiges Heilen
Rechtliche Rahmenbedingungen
für Heiler in Deutschland
-
Mit der
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004
wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen
und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine
Heilpraktikererlaubnis nötig ist.
-
Heiler, die zur Aktivierung der
Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen
praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der
Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und
Heilpraktikern.
-
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine
Anwendung.
-
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser
Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt
darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Der Heiler ist dafür verantwortlich,
-
dass der Patient ihn nicht für einen Arzt
hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde
verwechselt.
-
Aus diesem Grund verlangt das
Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
Der Heiler hat dabei die Wahl:
1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der
Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem
Behandlungsraum an.
Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte
und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt
oder Heilpraktiker."
Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der
deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist
doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere
Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben
worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann
er dort hängt.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten
einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in
jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche
Approbation notwendig.
Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit
einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie
naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt
ist
-
die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die
Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
-
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten
zum Heiler schicken.
-
Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig
werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
-
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein
Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische
Verantwortung überträgt.
Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder
HP-Zulassung)verboten ist/sind
-
Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.
-
Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder
anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
-
Werbung mit Krankengeschichten oder
Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter
Gegenstände.
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